Kompetenz durch langjährige Erfahrung

Seit der Gründung im Jahr 2001, durch Dipl.-Ing. Ulrich Arndt, verfügt unser technisches Sachverständigenbüro für Windenergieanlagen, mit mehr als 21 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Windenergienutzung, über ein vielschichtiges Wissen sowie umfassende Kompetenz, um Ihnen die Basis für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Windenergieanlagen zu ermöglichen.

Wir waren im Kundenauftrag mit über 6.300 Prüfungen an mehr als 2.600 verschiedenen Windenergieanlagen im In- und Ausland tätig, um Gutachten zum technischen Zustand von Windenergieanlagen zu erstellen.

Neben Betreibern und technischen Betriebsführungen sind Hersteller von Windenergieanlagen sowie Service- und Wartungsunternehmen, Versicherungen, Behörden und Gerichte unsere Auftraggeber, für die wir unabhängig und unparteiisch tätig sind.

Wir verfügen über die notwendigen gesundheitsmedizinischen Untersuchungen und arbeitsschutzmäßigen Unterweisungen sowie über die ausrüstungstechnischen Voraussetzungen, um an Ihren Windenergieanlagen vor Ort tätig zu werden.

Wir haben uns dem Ziel verpflichtet, gemeinsam technische Fragenstellungen hinsichtlich Ihrer Windenergieanlagen stets zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu beantworten.

Ein eng zusammenarbeitendes Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Zusammen sind wir erfolgreich

Daniel Schütze

Meister Metallbau,
Sachverständiger für WEA

Robert Wulff

Dipl.-Wirtschaftsingenieur,
ö.b.u.v. Sachverständiger für WEA

Peter Roth

B. Eng. Mechatronik,
Sachverständiger für WEA

Sybille Böttger
Kauffrau,
Büroleitung

Werksabnahme

Mit zunehmender Größe der Windenergieanlagen gewinnt die Werksabnahme von Komponenten wie beispielsweise Türmen, Rotorblättern, Getrieben usw. vermehrt an Bedeutung.

Die Kontrolle der Fertigung und der anschließenden Abnahme der jeweiligen Komponenten trägt dazu bei, vorhandene Qualitätsabweichungen bereits vor der Montage aufzudecken und belastbar zu dokumentieren. Kostenintensive Instandsetzungsarbeiten bzw. aufwendiger Komponententausch, verbunden mit langen Stillstandzeiten, werden so vermieden.

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Inbetriebnahmeprüfung

In den gängigen Vertragswerken ist der Gefahrenübergang vom Hersteller auf den Betreiber / Investor mit der Abnahme nach dem erfolgreichen Probebetrieb der gelieferten Windenergieanlage geregelt.

Inbetriebnahmeprüfungen werden im Auftrag der Betreiber / Investoren, der Hersteller und der Finanzierungsgesellschaften durchgeführt, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen, die behördlichen Auflagen, die Auflagen aus der Typen- oder Einzelprüfung sowie den gutachterlichen Stellungnahmen erfüllt und keine Mängel an der Windenergieanlage vorhanden sind, die einer Abnahme im Wege stehen. 

Das Ergebnis ist ein umfangreicher Inspektionsbericht, der noch offene Punkte vollständig benennt und im Regelfall die Freiheit von wesentlichen Mängeln bestätigt. Die Restpunktliste kann anschließend in das Abnahmeprotokoll mitaufgenommen werden.

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Prüfung vor Ablauf der Gewährleistung

Mit dem Ablauf der Gewährleistung gehen die Risiken für Schäden an der Windenergieanlage an den Betreiber über. Werden dem Hersteller Mängel vor Gewährleistungsende nicht angezeigt, so verliert der Betreiber seinen rechtmäßigen Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung. Technische Probleme, Reparaturen oder der Austausch ganzer Komponenten können dann im Laufe der Nutzungsdauer die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage erheblich beeinträchtigen.

Anhand einer qualifizierten Untersuchung vor Ablauf der Gewährleistung werden vorhandene Mängel rechtzeitig aufgezeigt und deren Behebung kann beim Hersteller eingefordert werden.

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Wiederkehrende Prüfung (WKP)

Windenergieanlagen unterliegen - ähnlich wie Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr - einem wiederkehrenden behördlichen Prüfzyklus. Die Länge der Inspektionsintervalle lässt sich den Typenprüfungsunterlagen entnehmen und beträgt in der Regel zwei oder vier Jahre. Die Typenprüfung mitsamt gutachterlichen Stellungnahmen beschreiben die technischen Spezifikationen der Windenergieanlage und bilden eine entscheidende Grundlage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Dort formulierte Auflagen und Hinweise werden somit für die Nutzungsdauer der Windenergieanlage verbindlich festgeschrieben.

Neben den behördlichen Auflagen stehen bei der wiederkehrenden Prüfung die Stand- und Betriebssicherheit der gesamten Windenergieanlage sowie die Funktion aller Sicherheitseinrichtungen im Vordergrund.

Nach erfolgreich durchgeführter wiederkehrender Prüfung kann eine Prüfbescheinigung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt werden.

Alle Sachverständigen der Windenergie Arndt GmbH sind auf der Liste der vom BWE-Sachverständigenbeirat anerkannten Mitglieder mit der Berechtigung zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfung an Windenergieanlagen genannt.

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Zustandsorientierte Prüfung (ZOP)

Die zustandsorientierte Prüfung erfolgt auf Verlangen der Versicherung zur Aufrechterhaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes bereits versicherter Anlagen oder bei Abschluss eines Neuvertrages für Altanlagen. Weiterhin ist die ZOP für Investoren von Interesse, da über den Umfang einer wiederkehrenden Prüfung hinaus der technische Zustand der Windenergieanlage mit Schwerpunkt auf den Triebstrang und die Rotorblätter intensiv untersucht wird.

Zustandsorientierten Prüfungen dürfen nur von Sachverständigen durchgeführt werden, welche die „Anforderungen an den Sachverständigen für Windenergieanlagen“ des technischen Sachverständigenbeirats des Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) erfüllen und die Mitglieder gemäß der „Geschäftsordnung des technischen Sachverständigenbeirates des BWE“ sind. Dies ist für alle Sachverständigen der Windenergie Arndt GmbH der Fall.

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Prüfung zum Ende des Wartungsvertrages

Der Wartungsvertrag für eine Windenergieanlage endet in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt oder geht in ein anderes Vertragskonzept über. Dann stehen Betreiber und bei einem Vertragspartnerwechsel auch Hersteller bzw. unabhängige Service- und Wartungsunternehmen vor der Frage, wie es um den Zustand der Windenergieanlage bestellt ist.

In solchen Fällen hat es sich bewährt, eine ausführliche Prüfung der Windenergieanlage durchzuführen, um unangenehme Überraschungen für alle Vertragsparteien auszuschließen und Vertragskonditionen verhandeln und anpassen zu können.

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Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW)

Die Betriebszeit einer Windenergieanlage richtet sich nach der Entwurfslebensdauer ihrer maßgeblichen Typen- bzw. Einzelprüfung (oft 20 Jahre). Ein verlängerter Betrieb der Anlage über diesen Zeitraum hinaus ist möglich, sofern im Rahmen einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW) ein Nachweis über die hierfür erforderlichen Bedingungen erbracht werden kann.

Die BPW erfolgt auf Grundlage der aktuellen Ausgabe der in Deutschland anzuwendenden „Richtlinie für Windenergieanlagen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und gemäß den aktuellen „Grundsätzen für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land“ des Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE).

Die BPW erfolgt aus der Kombination eines analytischen Teils und eines praktischen Teils. Aus den Ergebnissen der beiden Untersuchungen wird eine Weiterbetriebsdauer ermittelt.

Eine Besonderheit in unserer Vorgehensweise ist die Darstellung aller lastabtragenden Komponenten und deren Weiterbetriebsdauer im analytischen Teil.

Somit lässt sich „das schwächste Glied der Kette“ und mögliche Maßnahmen (Überwachung, Reparatur oder Tausch) zur Erhöhung der Weiterbetriebsdauer ableiten.

Die praktische Prüfung ähnelt ihrem Umfang nach einer Wiederkehrenden Prüfung mit vertiefenden Betrachtungen des Themenkomplexes Ermüdung.

Im Erfolgsfall wird ein Standsicherheitsnachweis ausgestellt, welcher den Weiterbetrieb der Windenergieanlagen legitimiert und zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, beim Service- und Wartungsunternehmen sowie beim Direktvermarkter geeignet ist.

Wir haben bereits über 300 Bewertungen und Prüfungen über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen verschiedener Hersteller und Leistungsklassen (150 kW bis 2 MW) durchgeführt.

Alle Sachverständigen der Windenergie Arndt GmbH sind auf der Liste der vom BWE-Sachverständigenbeirat anerkannten Mitglieder mit der Berechtigung zur Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land genannt.

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Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Nach der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Die DGUV Information 203-007 (ehemals BGI 657) geht davon aus, dass sich für Windenergieanlagen Prüffristen von 2 bis 4 Jahren bewährt haben.

Zentrale Aufgabe der DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist es, alle Abweichungen darzustellen, die nicht den elektrotechnischen Regeln im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift und den allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik entsprechen, wie sie in den VDE-Bestimmungen enthalten sind.

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Getriebevideoendoskopie

Schäden am Getriebe einer Windenergieanlage können zu kostenintensiven Reparaturen und langen Stillstandzeiten führen. Somit gilt es die Risiken eines ungeplanten Stillstandes zu minimieren, mögliche Schäden (z. B. vor Ablauf der Gewährleistung) aufzuzeigen, den Zustand eines Getriebes (z. B. für die Versicherung) zu dokumentieren und im Getriebeschadensfall genaue Ursachen festzustellen.

Bei der Getriebeinspektion werden mit äußerster Sorgfalt, jahrelanger Erfahrung und stets auf dem neusten Stand der Prüf- und Dokumentationstechnik, die mit einer 3,9 mm großen Videoendoskopsonde zugänglichen Getriebeteile durch unsere Sachverständigen geprüft.

Um Schäden rechtzeitig erkennen zu können, bietet es sich an, die Videoendoskopie mit einer Schwingungsmessung zu verbinden, um so auch einen Statusbericht über nicht einsehbare Lager oder Lagerteile zu erhalten (siehe nachfolgend).

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Schwingungsmessung am Triebstrang (CMS)

Die Schwingungsdiagnose (online oder offline) ist bei Windenergieanlagen eine gängige Untersuchungsmethode. Sie versetzt den Sachverständigen in die Lage, Lager- und Verzahnungsschäden am Triebstrang bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um so rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden einleiten zu können.

Anwendung findet die Schwingungsdiagnose, um z. B. folgende Auffälligkeiten am Triebstrang (Hauptlager, Getriebe, Generator) zu erkennen:

  • Unwucht und Ausrichtfehler,
  • anschlagende lose Teile, Passungsprobleme oder Wellenschäden,
  • lokale und / oder umlaufende Verzahnungsschäden und
  • lokale und / oder umlaufende Wälzlagerschäden.

Durch uns werden offline-Messungen durchgeführt aber auch online-CMS installiert. Die Auswertung erfolgt im Unterauftrag durch Diagnostiker der windexperts Prüfgesellschaft mbH.

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Prüfung der Triebstrangausrichtung

Eine Fehlausrichtung von Generator und Getriebe ist häufige Ursache für Schäden an den Komponenten des Triebstranges. Durch rechtzeitiges Erkennen von zu hohen Verlagerungen und die Beseitigung eines möglichen Ausrichtungsfehlers können Schäden an der Kupplung und den Generator- und Getriebelagern vermieden werden.

 

Zur exakten Feststellung von Fehlausrichtungen kommt ein Vermessungslaser zum Einsatz. Vertikale und horizontale Versatz- und Winkelabweichungen sowie Korrekturmöglichkeiten werden in einem aussagekräftigen Ergebnisbericht dargestellt.

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Turmschwingungsmessung

Es kommt vor, dass sich das Fundamenteinbauteil einer Windenergieanlage im Fundament löst. Dann ist es wichtig, die Relativbewegung messtechnisch zu ermitteln und zu bewerten, um die weitere Vorgehensweise und ggf. Sanierungsmaßnahmen zu bestimmen.

 

Durch uns werden hierzu offline-Messungen durchgeführt. Die Auswertung erfolgt im Unterauftrag durch Diagnostiker der windexperts Prüfgesellschaft mbH.

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Rotorblattprüfung

Die Rotorblätter stehen am Beginn des Energieumwandlungsprozesses einer Windenergieanlage und sind somit ein wesentlicher Garant für den zuverlässigen Anlagenbetrieb. Die Qualität ihres Fertigungsprozesses entscheidet sowohl über die Standzeit im täglichen Einsatz als auch über ihre aerodynamischen Eigenschaften. Ihre Formgebung und Profiltreue schlagen sich im sogenannten „Leistungsbeiwert“ nieder. Dieser wiederum beeinflusst unmittelbar den Ertrag der Windenergieanlage und damit letztlich die Wirtschaftlichkeit der gesamten Investition.

Bei der Rotorblattprüfung wird der Zustand der Rotorblätter dokumentiert und vorhandene Schäden und Mängel aufgezeigt. Zudem wird das Blitzschutzsystem der Rotorblätter oder nach vorheriger Abstimmung der gesamten Windenergieanlage überprüft.

Es wird eine Aussage getroffen, ob die Rotorblätter den vorgelegten Unterlagen entsprechen, aufgrund ihres Zustandes sicherheitstechnische Bedenken bestehen und/oder andere wesentliche Mängel vorhanden sind.

Die Rotorblattprüfungen erfolgen im Unterauftrag durch Ingenieurbüros, die ebenfalls auf der Liste der vom BWE-Sachverständigenbeirat anerkannten Mitglieder mit der Berechtigung zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfung an Windenergieanlagen genannt sind.

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Thermografie

Die Infrarotthermografie, als bildgebendes Verfahren zur Anzeige der Oberflächentemperatur von Objekten, ist ein nützliches Instrument zur Schadensvermeidung.

Mithilfe der Wärmebildkamera können wir Unregelmäßigkeiten wie erhöhte Temperaturen aufgrund erhöhter Übergangswiderstände beispielsweise an Klemm-, Press-, Quetsch- und Schraubverbindungen visualisieren. Die frühzeitige Erkennung hilft dabei Schäden und Brände rechtzeitig zu vermeiden.

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Schadensgutachten

Vom Getriebeschaden über den Blitzschaden an einem Rotorblatt bis hin zur Havarie, bei der das gesamte Maschinenhaus abgebrannt ist, reicht der Umfang von möglichen „Spezialschäden“. Dann benötigen Versicherungen und auch Betreiber für die Regelung von Schadensansprüchen im Schadensfall häufig die Hilfe von externen Sachverständigen, um beispielsweise den Schadensumfang, die Schadenshöhe und die Schadensursache objektiv beurteilen zu können.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen ist die Windenergie Arndt GmbH Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Bei Bedarf binden wir entsprechende externe Experten in die Untersuchung mit ein, so zum Beispiel in einem Brandfall. Zudem werden zur Ermittlung der Schadensursache, beispielsweise für eine Materialuntersuchung im Fall eines Zahnbruchs im Getriebe, Prüflabore bzw. geeignete Institute hinzugezogen, welche über entsprechende Spezialeinrichtungen und Prüfmittel verfügen.

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Gerichtsgutachten

Bei Gerichtsgutachten sind eine sorgfältige Klärung des Sachverhalts und eine unabhängige und unparteiische Beurteilung von besonderer Bedeutung, da sie beim Streit zweier Parteien mit gegensätzlichen Interessen direkten Einfluss auf den Richter und somit auf das Urteil haben können.

Das Gericht bevorzugt zur fachlichen Unterstützung öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Robert Wulff wurde von der IHK zu Rostock als Sachverständiger für Windenergieanlagen öffentlich bestellt und vereidigt und ist somit bevorzugt als Gerichtsgutachter tätig.

Exakte Messtechnik - sichere Expertise

Wir verfügen über ein umfangreiches und technisch hochwertiges Equipment. Diese Präzisionswerkzeuge und -Messgeräte ermöglichen eine exakte und detaillierte Untersuchung Ihrer Windenergieanlagen. Ein Auszug aus unserem Equipment ist nachfolgend dargestellt:

  • Flexible Videoendoskope zur Triebstrangkontrolle, Sondendurchmesser 3,9 mm
  • Achtkanalige Schwingungsmessgeräte (CMS) zur Triebstrangkontrolle
  • Stethoskope zur Triebstrangkontrolle
  • Easy-Laser zur Triebstrangausrichtungskontrolle
  • Zahnoberflächenanalyse, Erstellung von Zahnabdrücken zur Auswertung über ein Rasterelektronenmikroskop
  • Materialstärkenmessgerät zur Kontrolle von Turmflanschen und Blechen
  • Schichtdickenmessgerät zur Kontrolle des Korrosionsschutzes
  • Lasermessgerät zur Längenbestimmung
  • Berührungsloses Oberflächenthermometer zur Temperaturkontrolle
  • Wärmebildkamera zur Temperaturkontrolle
  • Verschiedene Drehmomentschlüssel und Drehmomentvervielfältiger zur Kontrolle der Anzugsmomente von Schraubverbindungen
  • Präzisionswasserwaagen zur Feststellung von Winkelabweichungen
  • Messgeräte zur Spannungs-, Widerstands- und Strommessung im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 Prüfung sowie zur Blitzschutzmessung im Rahmen der Rotorblattprüfung
  • Vaisala-Kalibrierset zur Prüfung von Sichtweitenmessgeräten

Qualität und Sicherheit

Qualität ist die Kunst, Kundenanforderungen mit dem effizientesten Einsatz seiner Ressourcen permanent zu erfüllen und durch stetige Verbesserung zu übertreffen.

Wir betreiben, dokumentieren, verwirklichen und unterhalten entsprechend den Anforderungen der zugrunde liegenden Normen ein Qualitätsmanagementsystem und verbessern ständig dessen Wirksamkeit.

Wir arbeiten an Ihren Windenergieanlagen nach Checklisten, die den aktuellen Richtlinien des DIBt sowie des BWE entsprechen und mit den Kolleginnen und Kollegen des Netzwerks windexperts abgestimmt sind.

Ständige Fort- und Weiterbildungen sind für uns selbstverständlich und absolut notwendig, um mit dem rasanten Fortschritt in der Windenergietechnik mitzuhalten. 

Durchschnittlich liegt der zeitliche Aufwand für Fort- und Weiterbildungen bei über einem Monat unserer verfügbaren Jahresarbeitszeit.

Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit und zur Vermeidung von Unfällen sind alle Mitarbeitenden an die Einhaltung und Berücksichtigung unserer Gefährdungsbeurteilung gebunden. Die Gefährdungsbeurteilung wird jährlich einmal auf Aktualität geprüft und bei Bedarf ergänzt.

Alle unsere Sachverständigen werden wiederkehrend auf die Eignung zu Arbeiten mit Absturzgefahr sowie Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten untersucht, werden jährlich auf das Arbeiten in der Höhe sowie das Retten und Selbstretten trainiert und sind ausgebildete Ersthelfer.

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So erreichen Sie uns:

Bei Fragen steht Ihnen Frau Böttger im Büro
von 08:00 bis 14:30 Uhr gerne zur Verfügung:

Tel.: + 49 (0) 38204 766920
Tel.: + 49 (0) 38204 766922
Fax: + 49 (0) 38204 766921

Falls Sie Ihr Anliegen persönlich übermitteln wollen, schauen Sie nach vorheriger Absprache auch gerne bei uns im Büro vorbei:

Bornkoppelweg 1
18184 Broderstorf

Die Sachverständigen erreichen Sie auf folgenden Mobilfunknummern:

Daniel Schütze + 49 (0) 174 1873030
Robert Wulff + 49 (0) 152  28978647
Peter Roth + 49 (0) 176  64478932

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Kurze Kommunikationswege und zügige Reaktionszeiten sind bei uns selbstverständlich:

info@windenergie-arndt.de

Windenergie Arndt GmbH
Sachverständigenbüro
Bornkoppelweg 1
D- 18184 Broderstorf

Tel.: + 49 (0) 38204 766920
Fax: + 49 (0) 38204 766921
info@windenergie-arndt.de
www.windenergie-arndt.de

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Von der IHK zu Rostock ö.b.u.v. Sachverständiger für Windenergieanlagen