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Impressum |
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Gewährleistungsabnahmeprüfung
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Die Gewährleistungsabnahmeprüfung umfasst hinsichtlich des Ortstermins mindestens den Prüfumfang für Windenergieanlagen nach den Grundsätzen des BWE im Rahmen der „Wiederkehrenden Prüfung“. Darüber hinaus sind weitergehende Untersuchungen an gefährdeten Baugruppen (z.B. des Triebstranges) angebracht, um Initialschäden aufzuzeichnen. Weiterhin wird geprüft, ob die Windenergieanlage vertragsgemäß errichtet wurde. Hier prüft der Sachverständige die Eigenschaften der Windenergieanlage, die sich aus den schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) der Vertragsparteien und aus den einschlägigen technischen Normen ergeben. |
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Die Inspektion an Windenergieanlagen zum Gewährleistungsende soll die gesetzliche Verpflichtung des Windenergieanlagenherstellers unterstützen, die Windenergieanlage in einen mangelfreien Zustand zu versetzen. Für den Betreiber ist dabei zu beachten, dass die Gewährleistungsansprüche einer Verjährung unterliegen. |
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| Kontakt |
Der Sachverständige hat sich durch die Gewährleistungsabnahmeprüfung davon zu überzeugen, dass
- die WEA sicher betrieben werden kann,
- die Sicherheitseinrichtungen
uneingeschränkt funktionsfähig sind und
- die WEA der geprüften Ausführung laut eingereichten Unterlagen und
Vertragswerk entspricht.
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| Leistungen |
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| Referenzen |
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