|
|
|
|
|
|
|
|
Impressum |
|
|
Inbetriebabnahmeprüfung
|
 |
|
|
|
| Die Inbetriebabnahmeprüfung umfasst hinsichtlich des Ortstermins zum einen den Prüfumfang für Windenergieanlagen (WEA) nach den Grundsätzen des BWE im Rahmen der „Wiederkehrenden Prüfung“. Zum anderen wird geprüft, ob die Windenergieanlage vertragsgemäß errichtet wurde. Hier prüft der Sachverständige die Eigenschaften der Windenergieanlage, die sich aus den schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Kaufvertrag) der Vertragsparteien und aus den einschlägigen technischen Normen ergeben. |
|
|
|
Der Sachverständige hat sich durch die Inbetriebabnahmeprüfung davon zu überzeugen, dass
- die WEA sicher betrieben werden kann,
- die Sicherheitseinrichtungen uneingeschränkt funktionsfähig sind und
- die WEA der geprüften Ausführung laut eingereichten Unterlagen und Vertragswerk entspricht.
|
|
| zurück |
|
| Kontakt |
|
| Leistungen |
|
| Referenzen |
|
|
| zur Person |
|
| Home |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
|