Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren durch die IHK unterzogen, um ihre persönliche Integrität und besondere Sachkunde nachzuweisen. Sie werden daher von Gerichten und Behörden bevorzugt zur Klärung von Sachverhalten in Prozessen herangezogen.
Als öffentlich bestellter Gutachter garantiere ich Neutralität. Ich unterliege der ständigen Kontrolle der bestellenden Kammer.