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Wiederkehrende Prüfung
Die Wiederkehrende Prüfung hat laut Typen- oder Einzelprüfung regelmäßig zu erfolgen. Die Prüfungsintervalle sind in den gutachterlichen Stellungnahmen zu den Typen- bzw. Einzelprüfungen festgelegt. Darüber hinaus können Erlasse / Genehmigungen der Baubehörden Auflagen zu Wiederkehrenden Prüfungen an Windenergieanlagen enthalten.

Der Sachverständige hat sich durch die Wiederkehrende Prüfung davon zu überzeugen, dass

  • die WEA sicher betrieben werden kann,
  • die Sicherheitseinrichtungen uneingeschränkt funktionsfähig sind und
  • die WEA der geprüften Ausführung laut eingereichter Unterlagen entspricht.
Grundlage hinsichtlich der Inspektion sind die methodischen Vorgaben in den „Grundsätzen für eine Prüfung von Windenergieanlagen im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung“ Stand 2000, herausgegeben vom Sachverständigenbeirat des

Bundesvorstandes Windenergie (BWE e. V.).

Es werden die Vorschriften und Richtlinien der nichtmaritimen Technik Windenergieanlagen Kapitel 11 „Wiederkehrende Prüfung“ des Germanischen Lloyd beachtet.

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