Grundlage hinsichtlich der Inspektion sind die methodischen Vorgaben in den „Grundsätzen für eine Prüfung von Windenergieanlagen im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung“ Stand 2000, herausgegeben vom Sachverständigenbeirat des
Bundesvorstandes Windenergie (BWE e. V.).
Es werden die Vorschriften und Richtlinien der nichtmaritimen Technik Windenergieanlagen Kapitel 11 „Wiederkehrende Prüfung“ des Germanischen Lloyd beachtet.